Grundsteuerreform: Wird es für Eigenheimbesitzer in Zukunft teuer?
Was sollte ich als Bauherr über die Grundsteuerreform wissen? Was ist überhaupt die Grundsteuer und wurde diese nicht schon beim Kauf abgeführt? Und für welche Grundsteuer entscheidet sich Sachsen?
Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die geltende Grundsteuerregelung als rechtswidrig befunden. Sie widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und sei veraltet, urteilten die Richter und ließen dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, die Gesetze an die aktuellen Bedingungen anzupassen.
Was regelt die Grundsteuer und wonach bemisst sie sich?
Die Grundsteuer regelt die Steuerhöhe eines Grundstücks. Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer besonders wertvoll, da sie etwa 15 Prozent zum gesamten Steueraufkommen der Gemeinden beiträgt.
Grunderwerbssteuer oder Grundsteuer?
Die Grundsteuer bestimmt die Steuerabgaben auf den Besitz eines Grundstücks. Dabei orientiert sich diese am Wert des Grundstücks und nicht einfach nur an dessen Größe. Im Unterschied zur Grunderwerbssteuer handelt es sich bei der Grundsteuer um eine jährliche Abgabe. Die Grunderwerbssteuer wird vom Käufer nur einmal entrichtet.
Neue Grundsteuerreform ab 2025
Als veraltet galt den Richter das deutsche System vor allem, weil seine Bewertungsgrundlagen im Osten auf das Jahr 1935 und im Westen auf das Jahr 1964 zurückgehen. Seit diesen Zeiten haben sich die Werte von Grund und Boden in den einzelnen Kommunen und Gemeinden so grundlegend geändert, dass es nicht bei regionalen Anpassungen bleiben konnte. Dem Bundesverfassungsgericht folgend, tritt die neue Grundsteuerreform ab 2025 erstmals in Kraft.
Grundstücksgröße, Hausfläche und Lage
Olaf Scholz, um Einheitlichkeit für ganz Deutschland bemüht, möchte die Grundstücksgröße, die Hausfläche und die Lage in die Berechnung einfließen lassen. Diese Punkte sind im Bodenrichtwert zusammengefasst.
Experten schätzen, dass diese Berechnung zu einem Anstieg der Steuern führen würde, besonders da, wo es sich um Zentrumsbebauung und Lagen mit guter Infrastruktur handelt.
Wunsch des Bundesfinanzministers war es, die Eigentümer von Luxusimmobilien über die neue Grundsteuer stärker zur Kasse zu bitten als die Bewohner von mittelklassigen Wohnungen. Klingt gerecht, ist aber – das bemängeln Kritiker – mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Die vom Bundesfinanzministerium avisierte Regelung erfordere eine umfassende Datenerhebung für die rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in ganz Deutschland, so die Experten. Allein für Sachsen fallen über 2 Millionen Datensätze an.
Der bayerische Weg zur neuen Grundsteuer
Bayern favorisiert das Flächenmodell. Dafür erwirkte das Land die Änderung des Grundgesetzes. Das Ergebnis ist eine bundesweite Öffnungsklausel. Das Flächenmodell ist wertunabhängig. Nach ihm werden Grundstücksfläche und die Geschossfläche der Immobilie besteuert. Nicht berücksichtigt werden Lage und Wert der Immobilie. Die Folge: eine deutliche Verschiebung zugunsten hochwertiger und zentraler Immobilien.
Baden-Württemberg diskutiert: Bodenwertmodell, Flächenmodell, Kombinations-Modell
Baden-Württemberg diskutiert drei Modelle: Beim Bodenwertmodell, werden Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert kalkuliert. Eine Alternative ist das bayerische Flächenmodell. Und als dritte Möglichkeit gilt das Kombi-Modell aus Grundstücksfläche, Wohnfläche und Bodenrichtwert.
Für welche Grundsteuer entscheidet sich Sachsen?
Auch Sachsen wird seinen eigenen Weg zur neuen Grundsteuer gehen. Die Abgabe solle, den Vorgaben entsprechend, aufkommensneutral gestaltet werden, heißt es im Dresdner Finanzministerium. Und das könnte bedeuten: Höhere Belastungen in attraktiven Lagen in größeren Städten sind dabei nicht ausgeschlossen.
Die aktuellen Informationen zur geltenden Grundsteuer und zur Grunderwerbssteuer in Sachsen, finden Eigentümer hier.
Was 2025 auf dem Steuerbescheid der Eigentümer steht, hängt von den jeweiligen Modellen der Bundesländer ab, für die sich die dortigen Politiker entscheiden. Die letzte Instanz sind die Kommunen, die mit ihren Hebesätzen die Grundsteuerhöhe definieren.
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