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Was ist die Grundschuld und was müssen Sie als Hauskäufer beachten?
Für alle, die Ihr neues Zuhause nicht aus den vorhandenen Geldbeständen zahlen können, ist der Kredit der Weg zum eigenen Haus. Wer einen Kredit benötigt, sollte über die Grundschuld Bescheid wissen, denn die kommt automatisch mit dem Kredit ins Spiel.
Sie möchten Geld für die Finanzierung Ihrer Immobilie, die Bank möchte Sicherheit. In diesem Fall ist die Bank der Gläubiger, mit dem Sie einen Darlehensvertrag schließen. In diesem Vertrag einigen Sie sich, wie Sie das Darlehen zurückzahlen und welche Zinsen Sie dafür bezahlen. Ob Bank, Bausparkasse oder Versicherung, der Gläubiger verlangt eine Sicherheit dafür, dass er Ihnen Geld leiht. Diese Sicherheit dient für den Fall, dass die Rückzahlung des Kredites nicht wie vereinbart stattfindet. Diese Sicherheit ist Ihre Immobilie.
Was ist die Grundschuld?
Die Grundschuld bedeutet: Sicherheit gegen Geld. Sie sind die Eigentümerin oder der Eigentümer, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind. Trotzdem kann die Bank als Gläubiger darauf zugreifen, wenn Sie sich nicht an die Abmachungen im Darlehensvertrag halten. Im Klartext: Wenn Sie sich nicht an die Rückzahlungsmodalitäten wie Höhe und Fristen halten. Dann verlangen Gläubiger eine »dingliche Absicherung«, dies ist meist verbunden mit dem Pfandrecht. Dieses wird ins Grundbuch eingetragen.
Die Hypothek als eine Form der Grundschuld
Was bei Monopoly üblich ist, die Hypothek, bildet im realen Leben eher die Ausnahme. Sie wird für ein genau bestimmtes Darlehen bestellt und verbraucht sich mit dessen Rückzahlung.
Die Grundschuld kann dagegen mehrfach als Sicherheit verwendet werden. Ist das Darlehen zurückgezahlt, kann sie als Sicherheit für weitere, neue Darlehen eingesetzt werden. Als Pfand kann nicht nur ein Grundstück oder die Eigentumswohnung dienen, es können auch Erbbaurechte sein.
Grundschuld nicht auf das Grundstück beschränkt
Die Grundschuld ist jedoch nur in seltenen Fällen auf das Grundstück, die Wohnung oder das Erbbaurecht beschränkt. Der weiteren Absicherung dient das persönliche Vermögen des Darlehensnehmers in der Höhe des Grundschuldbetrages.
An dieser Stelle fragen viele Darlehnsnehmer, wie es denn sein kann, dass die Absicherung der Grundschuld über dem zu finanzierenden Objekt, als dem Grundstück oder der Immobilie liegt?
Diese Frage ist berechtigt. Die Antwort liegt im Faktor Zeit begründet. Sollte es zum Ausfall der Kreditzahlungen kommen, darf der Gläubiger das Grundstück oder die Immobilie zwar versteigern, dabei handelt es sich aber um ein sehr langwieriges Verfahren. Diese zusätzliche Absicherung übersteigt also nicht den Wert der eigentlichen Grundschuld, sondern bietet der Bank die Möglichkeit, schneller an einen Teil des verliehenen Geldes zu gelangen.
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