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Das Gebäudeenergiegesetz ist da. Was sollten Sie über das Gebäudeenergiegesetz wissen? Was besagt dieses Gesetz und welche Vor- und Nachteile ergeben sich dadurch?

Das Gebäudeenergiegesetz gilt seit 1. November

Es bündelt eine Vielzahl vorhandener Gesetze und schafft neue Standards. Energie sparen, Kohlendioxidausstoß senken, Ressourcen schonen, das sind die Ziele des Gesetzgebers. 

Bisher gab es die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz und das Energieeinsparungsgesetz. Diese drei Gesetze wurden zusammengeführt und ergeben das Gebäudeenergiegesetz oder kurz das GEG. Es ist seit dem 1. November 2020 in Kraft.

Weniger Bürokratie, weniger Widersprüche

Auch wenn das Ziel der Bundesregierung immer das gleiche war, nämlich die Umwelt möglichst effektiv zu schützen, bergen drei Gesetze, die unabhängig voneinander entwickelt werden, Konflikte. Die Bürokratie steigt, unterschiedliche Bestimmungen führen zu Widersprüchen. In diesen Punkten soll das GEG besser sein. Zeigen muss das die Praxis, denn das neue Gesetz ist umfangreich. Es besteht vom Start weg aus neun Teilen und 114 Paragraphen.

Anspruch steigt: 2050 klimaneutral bauen

Das neue Gesetz spiegelt den Anspruch der EU-Gebäuderichtlinie wider. Sie fordert für das Jahr 2050 einen weitgehend klimaneutralen Gebäudestandard. Trotz dieses hohen Anspruchs soll Bauen in der EU wirtschaftlich sein. Außerdem soll eine technologische Offenheit gewahrt bleiben. Der Weg, auf dem dieses Ziel erreicht wird, soll demnach nicht zu eng gefasst werden und für unterschiedliche Technologien offenbleiben. 

Regenerative Energien werden beim Bau in immer größerem Maße berücksichtigt. Das bezieht sich nicht nur auf die passive Nutzung dieser Energien, sondern auch auf die Gewinnung dieser grünen Energie für Strom und Wärme.

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz?

Für den Neubau von Wohnungen und Häusern legt das Gebäudeenergiegesetz einen Niedrigstenergiegebäudestandard fest. Hinter diesem Wortungetüm stecken im wesentlichen drei Punkte: 

  1. Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle
  2. Energetische Anforderungen an die Heizungs- und Klimatechnik 
  3. Energetische Anforderungen an den Schutz vor Hitze. 

Neu gebaute Häuser müssen einen Teil ihrer Energie aus regenerativen Quellen beziehen. Bei der Berechnung der Energiebilanz fließt Strom, der selbst erzeugt wurde, stärker in die Berechnung ein. 

Für bestehende Immobilien gilt, dass ab 2026 keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen.

Auswirkungen des GEG auf die Umwelt und Kritik

Neben Lob über die Beseitigung von Überschneidungen, die zu Unklarheit geführt haben, gibt es auch Kritik am neuen Gesetz. So sei das Ziel nach einem klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zwar erklärt, es fehle aber die Verbindlichkeit. Es gibt auch beim GEG Ausnahmen und Schlupflöcher. 

Ob das neue Gebäudeenergiegesetz sich positiv auf den Energieverbrauch beim Bausektor auswirken wird, und damit die Auswirkungen auf die Umwelt verbessert, wird die Praxis zeigen. Wie die Vergangenheit zeigt, ist der Bau und sind die Gesetze für den Bau und das Energiesparen ständig in Bewegung. Die nächste Überprüfung des GEG ist für 2023 geplant. Kritiker der jetzigen Fassung rechnen damit, dass die Anforderungen an die Gebäudehüllen steigen und die Berechnung der energetischen Gesamtbilanz eines Hauses einheitlicher werden sollten.

Hier erfahren Sie noch mehr über das neue Gebäudeenergiegesetz.

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