Immobilienrecht: Grundstück kaufen – diese Gefahren sollten Sie vermeiden
Das Immobilienrecht ist für die meisten Familien, die sich entschließen, ihr eigenes Haus zu bauen, Neuland. Deshalb erläutern wir ein paar Entscheidungen zum Kauf von Grundstücken und dem Bau des eigenen Hauses. Gleichzeitig benennen wir Gefahren, die es bei der Finanzierung, der Planung und dem Grundstückskauf zu vermeiden gilt. Vermeiden Sie Fallen und sparen Sie nicht an der falschen Stelle, denn viele Ausgaben sind gering, im Verhältnis zu dem Ärger, den Sie mit einem vermeintlichen teureren Weg gehen. Das schöne an unseren Tipps zu Ihrer Finanzierung, der Planung und dem Grundstückskauf: Sie können alles selbst entscheiden.
Immobilienrecht: Grundstück kaufen
In Deutschland wird ein Grundstücksvertrag oder besser der Kauf eines Grundstücks vor dem Notar geschlossen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Denn der Notar ist neutral. Sicher, gelegentlich kennen sich Notar und Makler, aber de jure ist der Notar zur Neutralität verpflichtet. Das schafft Sicherheit für beide Seiten und ganz besonders für Menschen, die sich mit der Materie des Immobilienrechts und dem Kauf von Grundstücken nicht besonders gut auskennen. Und das trifft wohl auf die meisten von uns zu.
Vorsicht bei Kopplung von Grundstückskauf und Hausbau
Vorsicht ist geboten, wenn Sie den Grundstückskauf und den Hausbau koppeln. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Verkäufer Ihnen das Grundstück nur verkaufen möchte, wenn Sie einen bestimmten Bauunternehmer beauftragen oder wenn dieser Ihnen das Grundstück nur verkauft, wenn Sie Ihr Haus mit seinem Unternehmen bauen. Beides geht, aber beides muss notariell beurkundet werden. Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Falls das Grundstück mit einem fertiggebauten Haus verkauft wird, ist die beim Notar zu beurkunden. In diesem Falle fällt jedoch die Grunderwerbssteuer für beides an, Haus und Grundstück.
Erfahren Sie hier mehr über geltendes Immobilienrecht: Fehler, die Sie beim Vertrag vermeiden sollten.
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Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Immobilienrecht beim Grundstückskauf. Gut zu wissen, dass der Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Wir möchten nächstes Jahr ein Haus bauen und suchen gerade nach dem passenden Grundstück, daher ist dieser Artikel sehr relevant für uns.